Bei­tritts­verfah­ren
Der Weg zum Ziel
Das Beitrittsverfahren für einen Kleingartenverein ist in der Regel recht unkompliziert und besteht aus mehreren Schritten. Zunächst sollte man sich über die Voraussetzungen für die Mitgliedschaft informieren, die oft in der Vereinssatzung festgehalten sind. Dann kann man Kontakt zum Verein aufnehmen, um sich nach freien Parzellen zu erkundigen und Interesse am Beitritt zu bekunden. In vielen Fällen wird man gebeten, einen schriftlichen Aufnahmeantrag auszufüllen, der persönliche Daten sowie die gewünschte Parzellennummer enthält. Manchmal wird auch ein Vorstellungsgespräch oder eine Besichtigung der Parzelle durchgeführt, um sicherzustellen, dass man als neues Mitglied gut ins Vereinsleben passt und die Regeln des Vereins respektiert. Nach positiver Prüfung des Antrags wird man dann offiziell als Mitglied aufgenommen und erhält alle nötigen Informationen und Zugangsberechtigungen für die Nutzung der Parzelle und der gemeinschaftlichen Einrichtungen des Vereins. Es ist üblich, dass neue Mitglieder auch eine Aufnahmegebühr und einen Mitgliedsbeitrag entrichten müssen, um die Kosten für die Vereinsarbeit und die Pflege der Anlage zu decken.
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Eins
Der Vorstand des Kleingärtnervereins wird dich als Mitglied aufnehmen und in die Liste der Gartenbewerber einstellen.
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Zwei
Ist ein Garten verfügbar, wird er dir zur Übernahme angeboten. Die Bewerberliste muss nicht in zeitlicher Reihenfolge angewendet werden. Soziale Aspekte können zur vorrangigen Berücksichtigung eines Bewerbers führen (z. B. Anzahl kleiner Kinder). Der Wert des Gartens spielt auch eine Rolle.
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DreiSagt dir ein verfügbarer Kleingarten zu, wird der Vorstand einen Pachtvertrag mit dir abschließen. Kleingärten können nur an Vereinsmitglieder verpachtet werden. Du musst also Mitglied sein, um einen Kleingarten pachten zu können.
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VierDie Pflanzen, die Laube und das, was du zur Gartenarbeit benötigst, übernimmst du in der Regel vom Vorpächter gegen eine angemessene Entschädigung. Um allen sozialen Schichten die Übernahme eines Kleingartens zu ermöglichen, haben die einzelnen Landesverbände Richtlinien erlassen, die sicherstellen, dass niemand übervorteilt werden kann. Die Wertermittlung übernehmen eigens geschulte Fachkräfte.
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FünfNeben der einmaligen Zahlung für die übernommenen Gegenstände und Einrichtungen fallen natürlich auch laufende Zahlungen an: Vereinsbeitrag, jährlicher Pachtzins, Beitrag für Lauben- und Unfallversicherung, Wassergeld, Umlagen.
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Sechs
Die Kleingärtnergemeinschaft pflegt und unterhält die Gemeinschaftseinrichtungen und - anlagen. Kurz gesagt: Jeder muss mal ran, damit beispielsweise die Wege nicht zuwuchern – und alle profitieren von der gemeinsamen Arbeit.
Der Verein legt fest, wie viele Stunden die Mitglieder leisten müssen. Dabei werden allerdings die persönlichen Fähigkeiten und Neigungen berücksichtigt. Wird die Gemeinschaftsarbeit nicht erbracht, kann ein Ersatzbetrag in Geld verlangt werden. -
Sieben
Ein Garten verlangt dir viel Zeit ab. Du solltest möglichst ein paar Mal in der Woche nach ihm sehen. Schnell kann einem der Garten unversehens im wahrsten Sinn des Wortes “über den Kopf wachsen“.
Ein Tipp: Immer ein bisschen Arbeit ist besser als ein Kraftakt. So wächst auch die Liebe zum Garten und bleibt auf Dauer erhalten. -
Acht
Auch wenn du keinerlei gärtnerische Vorbildung besitzt, ist dies kein Hindernis. Jeder Verein hat einen oder mehrere ausgebildete Fachberater, die dir gerne zur Seite stehen. Durch Vorträge und praktische Anleitungen vor Ort kannst du deine Kenntnisse und Fähigkeiten jederzeit erweitern. Und im Übrigen hast du immer hilfsbereite Gartennachbarn, die dir im Notfall auch mal zeigen, wie man die Harke hält.
Solingen
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irgendwann im August 2024